Teilnahmebedingungen für die Puzzle Mitmachaktion
1. Gegenstand
1.1 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen und Hinweise regeln die Teilnahme an der Puzzle Mitmachaktion, veranstaltet vom Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf (nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet) und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, die die Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Puzzle Mitmachaktion übermitteln.
1.2 Das Gewinnspiel wird veranstaltet vom 01.10.24 bis 30.11.2024 um 23:59 Uhr.
1.3 Mit der Teilnahme an der Puzzle Mitmachaktion erklären sich die Teilnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Das Gewinnspiel wird in der Zeit vom 01.10.24 bis 30.11.2024 um 23:59 Uhr durchgeführt. Zum Abschluss der Laufzeit werden Preise unter den Teilnehmern ermittelt. Gewinner der Preise sind die Teilnehmer, die im Zeitraum vom 01.10.24 bis 30.11.2024 ein Bild auf der Homepage hochgeladen und den Grund, weshalb sie gerne im Landkreis Schwandorf sind, genannt haben. Unter diesen Teilnehmern werden nach Abschluss des Gewinnspiels die Gewinner ausgelost. Verlost werden eine geführte Fahrradtour für zwei Personen von Sunshinebikes, ein Gutschein für eine Felsenkellerführung für vier Personen, zweimal ein Höllohe Tierkalender 2025, eines von 150 exklusiven Wimmel-Puzzles vom Landkreis Schwandorf, 10 Lunchboxen und 15 Schneidebretter.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich nur alle im eigenen Namen handelnde natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen der Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Regionalmanagements im Landkreis Schwandorf sowie des Dienstleisters, der de-Agentur | WERBUNG + KOMMUNIKATION. Weiterhin sind Personen, die sich eines gewerblichen oder automatischen Gewinnspiel-Eintragsdienstes bedienen (kostenpflichtig oder kostenfrei), nicht teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahme über Dritte ist nicht erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gemäß der auf der Webseite www.natürlich-leb-ich-hier.de genannten Vorgehensweise interagieren. Der Veranstalter wird die Gewinner telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, falls auf diese Kontaktversuche nicht reagiert wird, verfällt der Gewinn nach 10 Tagen.
2.3 Unter allen Teilnehmern, die ein Bild auf der Homepage hochgeladen und den Grund, weshalb sie gerne im Landkreis Schwandorf sind, genannt haben, werden nach Abschluss des Gewinnspiels die Gewinner ausgelost.
2.4 Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich durch unzulässige Beeinflussung oder Manipulation des Gewinnspiels einen Vorteil gegenüber anderen Teilnehmern verschaffen oder verschaffen wollen. Der Veranstalter kann Teilnehmer in diesen Fällen auch nachträglich vom Gewinnspiel ausschließen, Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
2.5 Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.
2.6 Der Veranstalter veröffentlicht nach Beendigung des Gewinnspieles die Namen der Gewinner. Die Gewinner sind damit einverstanden, dass ihre Namen im Zusammenhang mit der Puzzle-Mitmachaktion auf https://www.facebook.com/natuerlichlebichhier.de, https://www.facebook.com/lkschwandorf und https://www.instagram.com/natuerlichlebichhier.de veröffentlicht werden. Eine Löschung erfolgt nach den Datenschutzrichtlinien von Facebook: https://www.facebook.com/privacy/explanation und Instagram: https://help.instagram.com/519522125107875
3. Abwicklung
3.1 Unter allen Teilnehmern, die die geforderte Aufgabe erfüllen, werden die Gewinner ermittelt. Das Gewinnspiel läuft in dem in Ziffer 2.1 definierten Zeitraum.
3.2 Die Gewinner werden unter allen unter 3.1. benannten Personen ausgelost. Die Gewinner werden nach dem Aktionszeitraum telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt und über die Gewinnabwicklung informiert.
3.3 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten oder ein Tausch ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.4 Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten des Teilnehmers fehlerhaft sein (z.B. falsche Anschrift) ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.5 Der Gewinn wird an Personen, welche das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ausgeschüttet.
3.6 Der Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist.
4. Vorzeitige Beendigung
Teilnahmeschluss ist der 30. November 2024. Der Veranstalter behält sich grundsätzlich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung, etwa aus technischen oder rechtlichen Gründen, anzupassen, zu unterbrechen oder zu beenden.
5. Sonstiges
5.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
5.3 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
5.4 Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit vom Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
6. Kein Aufwandsersatz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel erhält der Teilnehmer keinen Aufwandsersatz, insbesondere keine Honorar- oder Lizenzgebühren oder Fahrtkosten zur Preisübergabe bzw. zu den Puzzle-Standorten.
7. Kontakt
Landratsamt Schwandorf | Wackersdorfer Straße 80 | 92421 Schwandorf
Tel. 09431 / 471 482 | www.landkreis-schwandorf.de
Stand: 08. Juli 2021 / Änderungen gemäß 6. Abs. 6.4 vorbehalten
8. Hinweise zum Datenschutz
Der Veranstalter und sein Dienstleister, die de-Agentur | WERBUNG + KOMMUNIKATION, sowie die Mittwald CM Service GmbH & Co.KG erheben, verarbeiten und nutzen die vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten in Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6, Abs. 1 Buchst. a) DSGVO. In diesem Sinne ist eine Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung notwendig.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie der Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten zum Zweck der Gewinnspielabwicklung ein. Die geltenden Datenschutzinformationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Datenschutz Landkreis Schwandorf weiter oben auf dieser Seite.
Die Einwilligung kann nachträglich beim Veranstalter mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnahme an der Ziehung ist ausschließlich mit einer Einwilligung in die Datenverarbeitung möglich.
Die personenbezogenen Daten werden nur für den Zeitraum der Gewinnspielabwicklung gespeichert. Diese ist spätestens zwei Monate nach Teilnahmeschluss abgeschlossen. Danach werden ihre Daten gelöscht. Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.